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Verfassungsausschuss: Gang durch Raucherraum zumutbar

Posted by MeMo - 22. Januar 2014

orf-atNichtrauchern ist der Weg durch Raucherbereiche in Lokalen, etwa auf dem Weg zum WC, zumutbar

Diese von der Regierung angestrebte „Klarstellung“ in Form einer „authentischen Interpretation“ des Tabakgesetzes hat der Verfassungsausschuss gestern Abend abgesegnet. Dagegen stimmten die Grünen und NEOS, die ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie fordern, so die Parlamentskorrespondenz.

Aufregung nach VwGH-Erkenntnis

Eine „authentische Interpretation“ ist nichts anderes als ein Gesetz, mit dem erklärt wird, wie eine bereits bestehende Regelung zu verstehen ist. Ein solcher Schritt steht nicht unbedingt auf der legistischen Tagesordnung in Österreich. Anlass war der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der in zwei Erkenntnissen im Vorjahr festgestellt hatte: Die Trennung der Räumlichkeiten in Raucher- und Nichtraucherbereiche sei nur dann konform mit dem Tabakgesetz, wenn der Nichtraucher beim Besuch eines Kaffeehauses oder einer Gaststätte keinen Raucherraum durchschreiten müsse. In der Folge hagelte es Proteste von Gastronomen, die ihre Lokale umgebaut hatten, um das Gesetz zu erfüllen, nun aber – laut VwGH – erst recht dagegen verstießen.

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Eine Antwort to “Verfassungsausschuss: Gang durch Raucherraum zumutbar”

  1. VERFASSUNGSBRUCH durch den VERFASSUNGSAUSSCHUSS !!!

    Wenn das Schule macht : ein unumstößliches und in jeder Hinsicht zutreffendes und auch notwendiges Gerichtsurteil des Obersten Verwaltungsgerichtes durch hinterhältige & heimtückische Herumtrixerei AUSHEBELN versuchen !!!

    Schämt euch , ihr angeblichen Verfassungssprecher von ÖVP & SPÖ !! Vom Rechtsstaat und von der Verfassung habt ihr keine Ahnung – das paßt gut zur allgemeinen Linie dieser neuen & alten BUNDES – LEGIERUNG “ ! Sie wird gewiß nicht lange beisammenbleiben diese völlig unbrauchbare Legierung, sie wird schon bald wieder zerfalllen !

    Das betreffende Urteil des VwGH vom 17.6.2013, leicht auffindbar im Internet unter vwgh/zugang/rauchverbot, bringt im 5. Hauptpunkt eine in jeder Hinsicht unwiderlegbare Kausalkette über die Regelungssystematik betreffend “ Räume zum Rauchen “ seit 1995 und diese Klarstellung durch den VwGH in seinem Kompetenzbereich wird nun sicher auch vom VfGH respektiert bei der schon längst überfälligen Behandlung der 2. Gesetzesbeschwerde GERGELY .

    Näheres zur weiteren Vorgangsweise finden sich in http://www.effumatum, in http://www.rauchsheriff sowie auf der Homepage der “ Schutzgemeinschaft für Nichtraucher “

    PRINCIPIIS OBSTEMUS – WEHRET DEN ANFÄNGEN !

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