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Weiter Chaos um das Rauchgesetz

Posted by MeMo - 7. Oktober 2013

Tabakgesetz lässt derzeit viele Interpretationen zu / UVS hebt oft Strafen wieder auf.

In der österreichischen Gastronomie herrscht zurzeit Chaos. Wie berichtet, steigt die Branche gegen den kürzlich verschärften Nichtraucherschutz auf die Barrikaden. So bringt etwa der Wiener Szenewirt Heinz Polischansky – unterstützt von der Wirtschaftskammer – eine Amtshaftungsklage gegen die Republik ein. Er fordert 30.000 Euro zurück, die er in Nichtraucherräume investierte hatte – bevor der Verwaltungsgerichtshof verfügte, dass Lokal-Gäste Toiletten erreichen können müssen, ohne durch Raucherbereiche zu gehen.

Doch die strengen Richtlinien des Höchstgerichts lassen offensichtlich (noch) zu viele Interpretationsmöglichkeiten zu – insbesondere, was Lokale in Einkaufszentren betrifft. Immer öfter werden Strafen, die das jeweilige Magistratische Bezirksamt wegen angeblicher Verstöße gegen das Tabakgesetz verhängt hat, vom Unabhängigen Verwaltungssenat aufgehoben. Allein heuer liegen dem Wiener UVS bereits 123 Verfahren dieser Art vor.

Dabei müssen sich die UVS-Richter zum Teil mit Fragen beschäftigen wie: Was macht einen Raum aus? Gehört ein Sitzbereich auch dann zu einem Lokal, wenn er nicht direkt daran anschließt? Und darf eine Tür offen sein?

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2 Antworten to “Weiter Chaos um das Rauchgesetz”

  1. DIESES CHAOS HAT DIE WIRTSCHAFTSKAMMER VERURSACHT !

    Wann endlich wollen diese Jammerer und jetzt sogar offiziell Klagsführer begreifen : das habt ihr euch selber eingebrockt ! Der Gesetzgeber wollte damals mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2009 ein umfassendes und ausnahmsloses Rauchverbot in allen Räumen der Gastronomie gesetzlich verankern, wie das mittlerweile die meisten zivilisierten Staaten durchgeführt haben in konsequenter Befolgung der Verpflichtungen aus der FCTC !

    Im § 13 a Tabakgesetz steht das ganz deutlich im 1. Absatz zu lesen, wenn man es nur lesen und wahrhaben will ! Wer sich dann erkühnt, von den durch Erpressung seitens der WKO ermöglichten Ausnahmen des Abs. 2 Gebrauch zu machen, der schlittert in endlose Schwierigkeiten……………….

    Zulässig ist nur unter gewissen Umständen die Einrichtung von separaten Räumen zum Rauchen, wenn sämtliche diesbezüglichen Konditionen genauestens eingehalten werden. Davon ist jedoch kaum etwas zu bemerken in der betroffenen Mehr – Raum – Gastro ! Es wird nach wie vor geschwindelt und getrixt, was das Zeug nur hergibt : in hunderten & tausenden Fällen werden die Türen zu einem solchen Raucher – Raum absichtlich & bewußt während der gesamten Betriebszeit in geöffneter Stellung arretiert und somit die Raumeinheit mit dem unter RV stehenden “ Raum öffentlichen Ortes “ bewußt hergestellt und somit das Gesetz massiv, vorsätzlich und dauerhaft verletzt – typisches Kontumaz – Verhalten !

    Wieder ist zu beobachten, daß skrupellose angebliche “ Rechtsanwälte “ ihre Klienten erneut völlig falsch beraten, ihnen völlig verfehlte Hoffnungen machen und sie in die absurdeste Prozeß – Falle gezielt hineinmanövrieren, um erneut abzucashen ! Einfach zum Kotzen !

    Kann es etwas absurderes geben als Schadenersatz zu fordern von der Republik für die eigene Dummheit und Unbelehrbarkeit ! Laut § 5 Abs.1 TabakG wird SCHADEN VERURSACHT durch das Rauchen unter allen Umständen und nicht durch die völlg absurden Maßnahmen, die Ausübung der KAPNOMANIA weiterhin zu ermöglichen in Räumen der Gastronomie. Hättet ihr doch alle am 1. Jänner 2009 der Vernunft das Ohr geleiht und konsequent alles auf NR umgestellt, dann wäre euch das alles erspart geblieben. Die Klage von Herrn Polischansky hat absolut NULL CHANCE !

    • Airboss said

      „DIESES CHAOS HAT DIE WIRTSCHAFTSKAMMER VERURSACHT !

      Wann endlich wollen diese Jammerer und jetzt sogar offiziell Klagsführer begreifen : das habt ihr euch selber eingebrockt !“

      Genau! Endlich sagt das einer. Ein Gesetz bis zur Unvollziehbarkeit tod zu lobbyiern und dann über Unklarheiten zu jammern ist bescheuert.

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