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Uhudler: Verwaltungsgericht hebt Rodungsbescheide auf

Posted by Redaktion - 18. März 2016

PflanzeEisenstadt: Im Streit um den Uhudler bahnt sich eine Lösung an. Das Landesverwaltungsgericht hob nach langen Diskussionen fünf Rodungsbescheide der Bezirkshauptmannschaft Güssing für Ripatella-Reben überraschend auf.

Ursprünglich ging man davon aus, dass die Rebsorte Ripatella keine Anteile einer Edelrebsorte enthält. Und daher wurde sie verboten. Eine neuerliche Genanalyse habe jetzt ergeben, dass die Sorte Ripatella ident mit der Sorte Concord sei, so das Landesverwaltungsgericht. Und diese Sorte enthalte sehr wohl Anteile der europäischen Edelrebsorte „vitis vinifera“. Das Gutachten hatte das Landesverwaltungsgericht bei der deutschen Hochschule Geisenheim eingeholt.

 

„Die Weinbauern, die Rodungsbescheide erhalten haben, die wir jetzt aufgehoben haben, brauchen selbstverständlich nicht die Weingärten roden“, sagte Landesverwaltungsgerichtshof-Präsident Grauszer – mehr dazu auch in Uhudler: Winzer roden trotz Bescheids nicht. Die noch bei Gericht anhängigen Verfahren werden in nächster Zeit entschieden. Beim selben Sachverhalt könnten die Bauern davon ausgehen, dass sie die Ripatella-Stöcke auch nicht roden müssten, so Grauszer.

Was nun ansteht, ist eine neuerliche Beurteilung aller ergangenen Rodungsbescheide. Die Verfahren, die im vergangenen Jahr aufgrund der damaligen Fachmeinung rechtskräftig abgeschlossen worden seien, würden neu aufgerollt werden, kündigte Grauszer an. Ripatella macht den Großteil der Reben im Südburgenland aus. Die Sorte ist daher auch Grundbestandteil der meisten Uhudler-Weine.

Dunst sieht sich bestätigt
Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ) sah sich in einer ersten Reaktion in ihrem Kampf zur Rettung des Uhudlers bestätigt. Durch ihre Initiative sei es zur Genanalyse der Reben und damit zu dem Gutachten gekommen, das die Grundlage für die jetzige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes gewesen sei.

 

orf-atorf.at …

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